fordert die autorisierten Stellen auf, schriftliche Angebote für die Prüfung des Jahresabschlusses der Sklejka Orzechowo SA für das Geschäftsjahr 2017 und für das Geschäftsjahr 2018 und die Erstellung des Prüfungsberichts zu unterbreiten
18.08.2017
Bekanntmachung
Aufsichtsrat der Gesellschaft SKLEJKA ORZECHOWO SA mit Sitz in Orzechowo
62-322 Orzechowo, Ul. Miłosławska 13, eingetragen im Unternehmerregister des Amtsgerichts Poznań Nowe Miasto und Wilda in Poznań, IX. Handelsabteilung des Landesgerichtsregisters unter der Nummer KRS 0000491363, mit der Steueridentifikationsnummer NIP 789-000-17-11, mit Stammkapital von 10.500 PLN 000,00
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autorisierte Stellen zur Abgabe schriftlicher Angebote für Prüfung des Jahresabschlusses der Sklejka Orzechowo SA für das Geschäftsjahr 2017 und für das Geschäftsjahr 2018 und Erstellung des Prüfungsberichts gemäß den gesetzlichen Vorschriften, einschließlich der Bestimmungen des Gesetzes vom 11. Mai 2017 über Abschlussprüfer, Prüfungsgesellschaften und die öffentliche Aufsicht.
Interessenten werden gebeten, bis zum Termin schriftliche Angebote einzureichen
6. September 2017 um 1400 am Sitz der Gesellschaft: SKLEJKA ORZECHOWO SA, ul. Miłosławska 13, 62-322 Orzechowo (maßgebend ist das Eingangsdatum bei der Gesellschaft). Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Angebot für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2017 und 2018 der Sklejka Orzechowo SA“ einzureichen oder einzureichen. Nach Ablauf der Annahmefrist abgegebene Angebote werden nicht berücksichtigt.
Bedingungen und Erwartungen an den Abschlussprüfer:
1) Der Abschlussprüfer soll bei den Sitzungen des Aufsichtsrats zur Feststellung des Jahresabschlusses und gegebenenfalls bei den den Jahresabschluss feststellenden ordentlichen Hauptversammlungen anwesend sein, um sachdienliche Auskünfte und Erläuterungen (Kosten der Teilnahme)
in Aufsichtsratssitzungen und Hauptversammlungen ist der Bieter für den Angebotspreis verantwortlich),
2) Informationen über Probleme im Rechnungslegungssystem des Unternehmens, erstellt
in Form des sogenannten Absichtserklärungen sollen dem Aufsichtsrat mitgeteilt werden,
3) das erforderliche Datum der Prüfung für das Geschäftsjahr 2017, zusammen mit
mit Vorlage des Prüfungsberichts - bis 31. März 2018.
4) der erforderliche Prüfungstermin für das Geschäftsjahr 2018, zusammen mit
mit Vorlage des Prüfungsberichts - bis 31. März 2019.
5) Der Vertrag über die Abschlussprüfung für die Geschäftsjahre 2017 und 2018 zu den von der Gesellschaft vorgegebenen Bedingungen wird mit der ausgewählten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Dauer von zwei Jahren mit der Möglichkeit der Verlängerung um mindestens . abgeschlossen zweijährige Fristen.
Das Angebot sollte beinhalten:
1.Angaben über den Abschlussprüfer, einschließlich der Form der Geschäftstätigkeit, Eintrag
in das Register der Abschlussprüfer, Eintragung in die Liste der zur Abschlussprüfung berechtigten Stellen, Angaben zur Anzahl der beschäftigten Abschlussprüfer, Nachweise über Erfahrungen mit Abschlussprüfungen,
2.Informationen über die Kenntnisse der Branche, in der das Unternehmen tätig ist,
3. eine Erklärung, dass der Abschlussprüfer die gesetzlichen Voraussetzungen für die Abgabe eines unparteiischen und unabhängigen Prüfungsurteils zum geprüften Jahresabschluss erfüllt,
4.Netto- und Bruttopreis für die Abschlussprüfung und Erstellung des Prüfungsberichts einschließlich aller Aufwendungen im Zusammenhang mit der Einzelabschlussprüfung für 2017 und 2018,
5.Angabe von Modalitäten und Terminen der Abschlussprüfungen sowie eines vorläufigen Arbeitsplans in Bezug auf die Vor- und Abschlussprüfungen und die Teilnahme an der Bestandsaufnahme, einschließlich der Anzahl der Arbeitstage im Unternehmen,
6. eine beglaubigte Fotokopie der Versicherungspolice.
Die Angebote werden geöffnet und der Abschlussprüfer ausgewählt durch 11. September 2017
am Sitz der Gesellschaft.
Ist das Angebot für das weitere Verfahren qualifiziert, wird der ausgewählte Bieter innerhalb eines Tages individuell benachrichtigt 30. September 2017, zusätzlich werden diese Informationen auf der Website des Unternehmens veröffentlicht.
Der Aufsichtsrat behält sich das Recht vor, Angebote frei zu wählen, die Frist für die Wahl eines Abschlussprüfers zu verlängern und die Einladung ohne Angabe von Gründen und ohne rechtliche und finanzielle Folgen abzubrechen.